Copyright ©2011 AnRo24Media    |    INFO TEL.: +49 (0) 52 34 - 202 96 20 Wichtig für die Gültigkeit des EU Führerscheines: Die Einhaltung der 185 Tage Regelung! Das ist Ihre Sicherheit! Wohnsitzregelung: Mit Erlass 4/2004 vom 23.12.2004 und 1/2005 vom 03. 01. 2005 hat das Tschechische Verkehrsministerium, Referat Fahrzeugführer-Meldewesen sinngemäß folgendes verfügt. Der Nachweis über die Einhaltung der EU-Richtlinie 91/439 ist mit Wirkung vom 17. Januar 2005 auch in Tschechien Voraussetzung für die Erteilung eines Führerscheins. Dies gilt für alle Erwerber, die einen entsprechenden Antrag nach dem 17 Januar 2005 stellen. Antragsteller , die den Nachweis über das Bestehen eines Wohnsitzes und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Tschechien nicht führen können, werden an die zuständige Behörde Ihres Heimatlandes verwiesen, die dann entsprechend der nationalen Vorschriften über die Aushändigung des in Tschechien erworbenen Führerscheines entscheidet. Eine ergänzende Durchführungsbestimmung zu diesem - unter anderem auf Druck aus Deutschland zustande gekommenen - Erlass existiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht; und es ist fraglich, ob es eine solche jemals geben wird. Die Umsetzung liegt also in den Händen der regionalen Verwaltungsbehörden in Tschechien. Diese haben in der Regel kein Interesse daran, den deutschen Erwerbern Steine in den Weg zu legen, müssen sich jedoch an die tschechischen sowie auch an die EU-Vorschriften halten. Werden diese nicht eingehalten, tragen Sie als Erwerber allein das volle Risiko, den Führerschein trotz Zahlung entweder gar nicht ausgehändigt zu bekommen oder ihn später wieder zu verlieren und zusätzlich noch für den illegalen Erwerb bestraft zu werden. Es mag verlockend sein, den Führerschein vermeintlich “billig” und “ohne Formalitäten” zu bekommen - clever ist es nicht. Immer öfter erhalten deutsche Inhaber eines Tschechischen Führerscheins in DE ein Nationales Fahrverbot, weil Sie keine Beziehung zum Ausstellerland nachweisen können. Wie denn auch, wenn im Führerschein als Wohnsitz “Repuplika Nemecka” (Republik Deutschland) vermerkt ist. Zwar gilt das Fahrverbot nur solange bis die Gerichte entschieden haben, aber auf dem Verwaltungswege ganz problemlos erwirkt, ist erstmal Schluss mit dem Fahren in DE. Um dies zu vermeiden raten wir Ihnen auf die schnelle Anreise zu verzichten. Lassen Sie sich zunächst die Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die es nur gibt, wenn Sie von dem Einwohnermeldeamt eine Meldebestätigung erhalten. Die ist nur mit einem Mietvertrag von einer im Grundbuch eingetragenen Immobilie möglich. Danach kann die Fahrschule mit den neuen Tschechischen Daten von Ihnen , den notwendigen Registerauszug vom Magistrat beantragen. Auch in dem Antrag auf Ihre Prüfung sollten Sie Ihren neuen Tschechischen Wohnsitz mit der IDNr. der Aufenthaltsgenehmigung eintragen.  Zwar dauert es bis zu Ihrer Anreise zwischen 6-8 Wochen, aber so sind Sie auf der sicheren Seite. So ausgestellt ist nach unseren Kenntnissen kein Führerschein in Frage gestellt worden, daher sind wir dazu übergegangen unser Angebot der sicheren Variante anzupassen. EU - FÜHRERSCHEIN in Tschechien A, B, C, E in 185 Tagen Nur für EU - Bürger! Durch unsere langjährige Erfahrung können Sie völlig legal und rechtssicher in Tschechien Ihren EU - Führerschein erwerben. Willkommen auf fuehrerschein-umschreibung.de   Ihrem qualifizierten EU Führerschein Partner!   Telefon:
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