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Wichtig für die Gültigkeit des EU Führerscheines:
Die Einhaltung der 185 Tage Regelung!
Das ist Ihre Sicherheit!
Wohnsitzregelung:
Mit Erlass 4/2004 vom 23.12.2004 und 1/2005 vom 03. 01. 2005 hat das Tschechische
Verkehrsministerium, Referat Fahrzeugführer-Meldewesen sinngemäß folgendes verfügt.
Der Nachweis über die Einhaltung der EU-Richtlinie 91/439 ist mit Wirkung vom 17. Januar
2005 auch in Tschechien Voraussetzung für die Erteilung eines Führerscheins. Dies gilt für alle
Erwerber, die einen entsprechenden Antrag nach dem 17 Januar 2005 stellen.
Antragsteller , die den Nachweis über das Bestehen eines Wohnsitzes und die Ausübung einer
Erwerbstätigkeit in Tschechien nicht führen können, werden an die zuständige Behörde Ihres
Heimatlandes verwiesen, die dann entsprechend der nationalen Vorschriften über die
Aushändigung des in Tschechien erworbenen Führerscheines entscheidet.
Eine ergänzende Durchführungsbestimmung zu diesem - unter anderem auf Druck aus
Deutschland zustande gekommenen - Erlass existiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht; und
es ist fraglich, ob es eine solche jemals geben wird. Die Umsetzung liegt also in den Händen
der regionalen Verwaltungsbehörden in Tschechien.
Diese haben in der Regel kein Interesse daran, den deutschen Erwerbern Steine in den Weg
zu legen, müssen sich jedoch an die tschechischen sowie auch an die EU-Vorschriften halten.
Werden diese nicht eingehalten, tragen Sie als Erwerber allein das volle Risiko, den
Führerschein trotz Zahlung entweder gar nicht ausgehändigt zu bekommen oder ihn später
wieder zu verlieren und zusätzlich noch für den illegalen Erwerb bestraft zu werden. Es mag
verlockend sein, den Führerschein vermeintlich “billig” und “ohne Formalitäten” zu bekommen -
clever ist es nicht.
Immer öfter erhalten deutsche Inhaber eines Tschechischen Führerscheins in DE ein
Nationales Fahrverbot, weil Sie keine Beziehung zum Ausstellerland nachweisen können. Wie
denn auch, wenn im Führerschein als Wohnsitz “Repuplika Nemecka” (Republik Deutschland)
vermerkt ist. Zwar gilt das Fahrverbot nur solange bis die Gerichte entschieden haben, aber auf
dem Verwaltungswege ganz problemlos erwirkt, ist erstmal Schluss mit dem Fahren in DE.
Um dies zu vermeiden raten wir Ihnen auf die schnelle Anreise zu verzichten. Lassen Sie sich
zunächst die Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die es nur gibt, wenn Sie von dem
Einwohnermeldeamt eine Meldebestätigung erhalten. Die ist nur mit einem Mietvertrag von
einer im Grundbuch eingetragenen Immobilie möglich.
Danach kann die Fahrschule mit den neuen Tschechischen Daten von Ihnen , den notwendigen
Registerauszug vom Magistrat beantragen. Auch in dem Antrag auf Ihre Prüfung sollten Sie
Ihren neuen Tschechischen Wohnsitz mit der
IDNr. der Aufenthaltsgenehmigung eintragen. Zwar dauert es bis zu Ihrer Anreise zwischen 6-8
Wochen, aber so sind Sie auf der sicheren Seite.
So ausgestellt ist nach unseren Kenntnissen kein Führerschein in Frage gestellt worden, daher
sind wir dazu übergegangen unser Angebot der sicheren Variante anzupassen.
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